Stammtisch Termine: https://goo.gl/PqFsGg

Ein Hoch auf die heimische Justiz

Begonnen von Slurm, Mai 19, 2008, 05:49:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Slurm

huhu,

wie schon in den letzten tagen zu lesen hat unsere hochgleobte demokratische wirtschafts-diktatur, der geliebte überwachungsstast, jener welcher alle bürger für kriminell und äußerst unintellegent, um nicht zu sagen blöd hält, wieder mal etwas vertuscht!

futurezone
heise

lasst uns hoffen, nie in diese pseudogerechten mühlen zu kommen. und natürlich geben wir euch gerne unsere daten, selbst verkaufen ist ja langweilig!!!!

slurm... 
"Das Volk [hat] das Vertrauen der Regierung verscherzt... Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?" Bertolt Brecht

Bernhard Humer

In Deutschland ist es mittlerweile viel schlimmer.

ZitatDurch die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist es nach Ansicht des Landgerichts Offenburg nicht mehr notwendig, dass Ermittlungsbehörden für bestimmte Auskunftsersuchen bei Providern eine richterliche Anordnung einholen.
ZitatKnackpunkt in der Begründung ist die Einordnung der zu ermittelnden Daten. Handelt es sich um so genannte Verkehrsdaten, steht die Providerauskunft unter Richtervorbehalt. Geht es aber um Bestandsdaten, sind Staatsanwaltschaften und auch die Polizei auskunftsberechtigt. Das LG Offenburg geht nun davon aus, dass es sich bei Name und Postanschrift eines Providerkunden um Bestandsdaten im Sinne des Paragrafen 3 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) handelt. "Ausdrücklich ist dies allerdings auch der jetzt geltenden Fassung des TKG oder der StPO nicht zu entnehmen", betonen die Richter.

Mehr ist nachzulesen unter http://www.heise.de/newsticker/LG-Offenburg-Ermittlung-von-Tauschboersennutzern-durch-Staatsanwaltschaft-oder-Polizei-ist-zulaess--/meldung/107197

Wann es bei uns wohl soweit ist ...

Bernhard